Pflegegrad
heute der Grad der Selbstständigkeit bzw. der Verlust der Selbstständigkeit bei Durchführung von Aktivitäten oder bei der Gestaltung von Lebensbereichen entscheidend. Hierdurch soll erreicht werden, dass der Pflegebedarf nicht nur durch körperliche Beeinträchtigung, sondern auch durch die allgemeine Pflegebedürftigkeit des Patienten bemessen wird. Die neuen Pflegegrade teilen die Hilfsbedürftigkeit in fünf Grade der Pflegebedürftigkeit auf. Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt und die hierbei festgestellten Pflegegrade gelten oftmals auch für Ihre Zusatzversorgung.
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* für 1.000 € monatliche Zusatzpflegerente bei Pflegegrad 2 und 3,4 oder 5. Endalter 67.
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