Wartezeit
90 Tage
Versicherungsschutz
Ab Tag 43 wird die Leistung gezahlt
42 Tage²
Bis Ende der Arbeitsunfähigkeit oder der Feststellung einer Erwerbsunfähigkeit bzw. Vorruhestand/Ruhestand

² Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erhalten gesetzlich Pflichtversicherte im Regelfall eine 6 wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Somit entstehen Ihnen in der ersten 42 Tagen noch keine Einkommenstücken. Mit Beginn des Krankengeldbezugs ab dem 43. Tag setzt die Ergänzungsleistung aus dem Gehaltsschutz ein.


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