Schutzbriefe-Kredit

Traum erfüllt und Finanzierung gesichert

Sie haben sich einen Lebenstraum erfüllt und dafür tief in die Tasche gegriffen? Bis die Finanzierung getilgt ist vergehen noch einige Tage. Sie denken schon an den Ausbau? Auch wenn die Finanzierungsraten Ihre Möglichkeiten bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit übersteigen würde, Sie schlafen ruhig mit dem savme Gehaltsschutz. Bis zum vollen Nettoeinkommen abgesichert und bis zu 24 Monate volle Gehaltszahlungen. Denn der Traum gehört nur Ihnen und das soll so bleiben.

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Netto-Lücke bei Arbeitslosigkeit
Monatliches
Netto-Einkommen

Anspruch auf
Arbeitslosengeld 1

Arbeitslosigkeit

Ein Mann mit Bart sitzt im Büro
Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Arbeitslosigkeitsversicherung (ALG I) geschützt. Der Versicherungsschutz bietet jedoch keinen vollen Ersatz für das bisherige Nettoeinkommen, die Leistungen betragen lediglich ca. 60% des letzten durchschnittlichen Netto (bei Kindergeldbezug ca. 67%). Hierdurch können finanzielle Engpässe entstehen, die Sie mit einem Gehaltsschutz vermeiden können.

Die Höhe Ihres Anspruchs auf ALG I hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits spielt die Höhe des Einkommens eine Rolle. Darüber hinaus ist es relevant ob Sie Kindergeld beziehen. Die gesetzliche Versicherung sichert Ihr Einkommen nur bis zu einem maximalen Betrag ab. Dieser nennt sich Beitragsbemessungsgrenze. Für 2019 beträgt diese Grenze monatlich 6.700 € brutto (Westdeutschland), in Ostdeutschland sogar nur bis monatlich 6.150 € brutto. Verdienen Sie über diesem Betrag, dann ist Ihre Einkommenslücke wahrscheinlich noch größer. Schätzen Sie jetzt Ihre Ansprüche mit unserem Bedarfsrechner.

Schätzen Sie jetzt Ihre individuelle Ansprüche. Ihre Einkommenslücke können mit unserem Gehaltsschutz zu einem günstigen Preis schließen; ab. z.B. 250 € mtl.

9,15 € mtl. *

* für monatliche Ergänzungszahlungen während des ALG I -Bezugs für maximal 24 Monate. Der Beitrag enthält bereits 19% Versicherungssteuer.

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Arbeitsunfähigkeit

Eine Patientenakte mit medizinischem Gerät
Für jeden Arbeitnehmer ist die körperliche Leistungsfähigkeit die Grundlage für das Arbeitseinkommen. Im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit stellt der Arbeitgeber nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung ein und die Krankenversicherung zahlt ein Krankengeld aus. Diese Zahlungen liegen ca. 25% unterhalb des aktuellen Nettoeinkommens. Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind darüber hinaus limitiert. Das bedeutet, bei höheren Einkommen ist oftmals einer größeren Einkommenslücke zu rechnen.

Denn, der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst nur monatliche Brutto-Einkommen bis zu 4.537,50 €. Freiwillig gesetzlich Versicherte (ermäßigter Beitragssatz) und privat Versicherte müssen das Krankengeld selbst privat versichern. In diesen Fällen errechnet sich die monatliche Einkommenslücke aus der Differenz zwischen dem bereits versicherten privaten Tagegeld und Ihrem Nettoeinkommen. Mit unserem Bedarfsrechner schätzen Sie einfach und schnell Ihre persönliche Situation ab.

Die Schätzung Ihres Krankengelds können Sie bequem mit unserem Bedarfsrechner durchführen. Der Gehaltsschutz ergänzt Ihre Einkommenslücke günstig; z.B. 250 € mtl.

6,50 € mtl. *

* für monatliche Ergänzungszahlungen während des Bezugs von Krankengeld für maximal 24 Monate.

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Lebenstraum erfüllt

Einkommen abgesichert, damit Ihr Traum sicher bleibt

Thomas Rieckhoff
am 19.09.2019 letzte Änderung: 19.09.2019
Logo der Protect AG
Es geht um Ihr Einkommen und daher ist Sicherheit und Kompetenz von Ihrem Versicherer gefordert. Die ProTect AG ist auf die Absicherung von Einkommensrisiken spezialisiert. Der Versicherer ist eine Tochter der Provinzial Rheinland Versicherung und damit Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Der Spezialversicherer hat mit dem Gehaltsschutz eine innovative und kostengünstige Möglichkeit geschaffen, die Risiken eines Einkommensverlustes bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit auf privater Basis abzusichern.

Vorteile eines Gehaltsschutzbriefs

  • Ergänzt das Nettoeinkommen für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit bis zu 2.000 € monatlich
  • Im Falle eines Einkommensverlusts bei Arbeitslosigkeit (ALG I)
  • Auf Wunsch erweiterbar auf Leistungen bei einer Arbeitsunfähigkeit (ab 42 Tag)
  • Sichern Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen während der Kindererziehungszeit Ihres Partners ab
  • Frei wählbare Summen bis zur maximalen Summe Ihres aktuellen Nettoeinkommens
  • Einfache Berechnung des finanziellen Risikos unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation

Wie beantragen Sie Ihren Gehaltsschutz?

Sichern Sie Ihre Finanzierung jetzt ganz einfach ab. Bitte schätzen Sie zunächst mit unserem Bedarfsrechner ihre Einkommenslücken. Sie können sich dann ein unverbindliches Angebot erstellen und Sie erhalten alle Ergebnisse und weitere Informationen zusammen mit ihrem Angebot. Prüfen Sie dann unser Angebot in Ruhe. Sie können die empfohlenen monatlichen Leistungen auch frei an ihre Bedürfnisse anpassen. Hierbei ist die Obergrenze Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen. Sobald Sie einen geeigneten Versicherungsschutz ausgewählt haben, können Sie dann direkt online Ihre Versicherung beantragen. Hierbei gilt unsere Vertrauensgarantie, Sie können 30 Tage lang Ihre Versicherung zurückgeben wenn diese Ihnen nicht gefällt. Wir erstatten Ihnen in diesem Fall die vollen Beiträge.

Leistungsbeginn bei Arbeitslosigkeit

Wartezeit
90 Tage
Versicherungsschutz
Ab Tag 61 wird die Leistung rückwirkend von Tag 1 gezahlt
60 Tage¹
Max. 24 Monate

¹ Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn Sie binnen 60 Tagen wieder eine neue Beschäftigung aufnehmen. Dauert Ihre Arbeitslosigkeit länger als 60 Tage, so leistet der Gehaltsschutz rückwirkend ab dem ersten Tag. Ihre Leistungen erhalten Sie dann für die Dauer des Status ALG I (max. 24 Monate).


Leistungsbeginn bei Arbeitsunfähigkeit

Wartezeit
90 Tage
Versicherungsschutz
Ab Tag 43 wird die Leistung gezahlt
42 Tage²
Bis Ende der Arbeitsunfähigkeit oder der Feststellung einer Erwerbsunfähigkeit bzw. Vorruhestand/Ruhestand

² Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erhalten gesetzlich Pflichtversicherte im Regelfall eine 6 wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Somit entstehen Ihnen in den ersten 42 Tagen noch keine Einkommenslücken. Mit Beginn des Krankengeldbezugs ab dem 43. Tag setzt die Ergänzungsleistung aus dem Gehaltsschutz ein.

Unser Fazit: Jeder der sich schon einmal einen Lebenstraum erfüllt hat, möchte sich ungern wieder davon trennen. Schützen Sie jetzt ihren Traum uns sichern Sie die Ratenzahlung auch im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ab. Damit Ihr Traum auch dann erhalten bleibt, wenn das Arbeitseinkommen nicht mehr voll zur Verfügung steht.

 

Versicherte Einkommen mtl. * Arbeitslosigkeit ** Arbeitsunfähigkeit
250,00 € 9,15 € 6,50 €
350,00 € 12,81 € 9,10 €
500,00 € 18,30 € 13,00 €
650,00 € 23,79 € 16,90 €
750,00 € 27,45 € 19,50 €
900,00 € 32,94 € 23,40 €
1.000,00 € 36,60 € 26,00 €
1.250,00 € 45,75 € 32,50 €
1.500,00 € 54,90 € 39,00 €
* Monatliche Versicherungsleistungen. ** Inkl. 19% Versicherungssteuer.

Fakten zu Ihrem Kreditschutz

  • Bezahlbare Monatsbeiträge und faire Bedingungen
  • Online Antrag mit Sofortprüfung
  • Monatliche Zusatzleistungen von bis zu 2.000 Euro sind möglich
  • Vertrauensgarantie mit 30 Tagen Rückgaberecht bei voller Beitragserstattung
  • Einfache Schätzung der vorhandenen Ansprüche und des Versorgungsstaus
  • Kein Schutz im Falle des Bezugs von Kurzarbeitergeld möglich

Ist ein Gehaltsschutz für mich sinnvoll?

Wenn Sie sich über Ihre individuellen Einkommenslücken informiert haben, dann liegt die Entscheidung bei Ihnen. Sowohl ihr persönlicher Sicherheitsbedarf als auch Ihre Lebenssituation spielen bei einer Entscheidung die Hauptrolle. Tatsächlich sind im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit beträchtliche finanzielle Einbußen absehbar. Diese treffen unsere Kunden verschiedenartig. So benötigen Familien, die in den großen Ballungsräumen wohnen, regelmäßig bereits einen großen Anteil des monatlichen Nettoeinkommens für die Kosten ihres Wohnraums. Kommen dann noch zusätzliche Kosten z.B. aus einer Finanzierung dazu, dann kann es im Zweifelsfall finanziell schwierig werden. Ein Gehaltsschutz kann natürlich nicht alle existenziellen Risiken absichern, so besteht unter Umständen auch ein wichtiger Versorgungsbedarf z.B. im Bereich der Berufsunfähigkeit, einem Krankengeld oder bei der Hinterbliebenenversorgung. Speziell für den Ausgleich des fehlenden Einkommens bei Arbeitslosigkeit (ALG I) sowie der Abmilderung der Einkommenslücke bei Arbeitsunfähigkeit ist der Gehaltsschutz eine gute Alternative zu anderen Versicherungen. Wir beraten Sie gerne auch bei der Gestaltung umfassender Absicherungskonzepte.

Leistungen aus dem Gehaltsschutz im Schadensfall

Der Versicherer zahlt der versicherten Person im Leistungsfall bis zu 24 Monate lang den vereinbarten Betrag (mtl. max. 2.000 Euro) als Ersatz für die Lücke in der gesetzlichen Arbeitslosigkeitsversicherung (ALG I). Es ist zu beachten, dass der Bezug von ALG I voraussetzt, dass innerhalb der letzten 2 Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Der Schutz bei Arbeitsunfähigkeit setzt voraus, dass eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Alle Fragen im Versicherungsantrag müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, dann steht der Auszahlung ihrer Leistungen im Schadenfall nichts entgegen.

Aufgrund der aktuellen Krisensituation möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Versicherer keine Leistungen erbringt, wenn der Leistungsfall unmittelbar oder mittelbar durch eine Pandemie verursacht ist. Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit kann sich die pandemiebedingte Krankheit oder deren Folge z.B. aus ärztlichen Attesten oder sonstigen medizinischen Befunden / Unterlagen ergeben. Bei einer Arbeitslosigkeit ist der Zusammenhang mit einer Pandemie beispielsweise aus Dokumenten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder aus Angaben Ihres bisherigen Arbeitgebers ersichtlich. Bitte beachten Sie daneben auch die weiteren Ausschlüsse. Zur Absicherung Ihrer laufenden Baufinanzierungskosten ohne den Ausschlussgrund Pandemie können wir Ihnen unser Produkt BaufiSchutz Plus anbieten.

Service - Hotline für den Gehaltsschutz

Unter 0800 7234 673 können Sie sich Mo-Fr. von 10-18 Uhr kostenlos telefonisch beraten lassen.

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