Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit für gesetzlich Versicherte (GKV)
Überblick
Ihr durchschnittliches monatliches Einkommen
Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
Auszahlung des gesetzlichen Krankengeldes bzw. der privat versicherten Tagegelder. Bei gesetzlich versicherten entsteht eine Einkommenslücke von 20% des Nettoeinkommens.
Meldefristen
Montag | bis Donnerstag |
Dienstag | bis Freitag |
Mittwoch | bis Samstag (Montag, falls Samstag kein Arbeitstag) |
Donnerstag | bis Montag |
Freitag | bis Montag |
Samstag | bis Dienstag |
Sonntag | bis Mittwoch |
Leistungen beantragen
Gegen Ende der lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber, also nach ca. 42 Tagen, meldet sich Ihre Kranken- oder Ersatzkasse bei Ihrem Arbeitgeber. Es erfolgt eine Aufforderung zur Mitteilung der aktuellen Einkomenshöhe durch Ihren Arbeitgeber.
Arbeitsunfähigkeit dokumentieren
In eigenen Interesse, sollten Sie selbst alle Nachweise für Ihre Arbeitsunfähigkeit bereit halten und für eine Übermittlung an die Kranken- oder Ersatzkasse sorgen. Neben der aktuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinung sollten Sie auch den Nachweis erbringen können, daß Ihre Arbeitsunfähigkeit über den 42 Tag hinaus bestehen wird. Sprechen Sie hierzu mit Ihren behandelnden Ärzten. Senden Sie alle Unterlagen sicherheitshalber nochmals komplett an Ihre Kranken- oder Ersatzkasse uns nutzen Sie hierfür ein Einschreiben mit Rückschein als Empfangsbestätigung für Ihre Unterlagen.
Leistungsprüfung
Auf Basis Ihrer eingereichten Unterlagen prüft die Kranken- oder Ersatzkasse nun die Leistungspflicht und danach bekommen Sie Ihre Leistungen ausgezahlt. Bitte bewahren Sie den Leistungsbescheid auf, denn im Falle einer zusatzabsicherung durch unseren Gehaltsschutz benötigen wir Ihren Leistungsbescheid zur Auszahlung der Leistungen aus dem Gehaltsschutz.
Stand: 07.2023. Quelle: Verband der Ersatzkassen (Angaben ohne Gewähr)