Gewünschte Zahlweise |
Monatlich 250 € bei Arbeitslosigkeit * |
Monatlich 250 € bei Arbeitsunfähigkeit |
Jährlich |
109,80 € |
78,00 € |
Halbjährlich |
54,90 € |
39,00 € |
Vieteljährlich |
27,45 € |
19,50 € |
Monatlich |
9,15 € |
6,50 € |
* Inkl 19% Versicherungssteuer.
Leistungen aus dem Gehaltsschutz im Schadensfall
Der Versicherer zahlt der versicherten Person im Leistungsfall bis zu 24 Monate lang den vereinbarten Betrag (mtl. max. 2.000 Euro) als Ersatz für die Lücke in der gesetzlichen Arbeitslosigkeitsversicherung (ALG I). Es ist zu beachten, dass der Bezug von ALG I voraussetzt, dass innerhalb der letzten 2 Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Der Schutz bei Arbeitsunfähigkeit setzt voraus, dass eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Alle Fragen im Versicherungsantrag müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, dann steht der Auszahlung ihrer Leistungen im Schadenfall nichts entgegen.
Aufgrund der aktuellen Krisensituation möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Versicherer keine Leistungen erbringt, wenn der Leistungsfall unmittelbar oder mittelbar durch eine Pandemie verursacht ist. Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit kann sich die pandemiebedingte Krankheit oder deren Folge z.B. aus ärztlichen Attesten oder sonstigen medizinischen Befunden / Unterlagen ergeben. Bei einer Arbeitslosigkeit ist der Zusammenhang mit einer Pandemie beispielsweise aus Dokumenten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder aus Angaben Ihres bisherigen Arbeitgebers ersichtlich. Bitte beachten Sie daneben auch die weiteren Ausschlüsse. Zur Absicherung Ihrer laufenden Baufinanzierungskosten ohne den Ausschlussgrund Pandemie können wir Ihnen unser Produkt BaufiSchutz Plus anbieten.